Die jährliche Vermögenssteuer in Spanien: Die Steuer auf unbewegliche Güter (bekannt als IBI-impuestos sobre bienes inmuebles) wird von den örtlichen Behörden festgelegt, abhängig von beiden, dem Grundstückswert und dem Immobilienwert an sich. Die spanische Steuer wird einmal im Jahr verrichtet, und kann entweder, in dem Moment wo Sie die Jahresabrechnung in Ihrem Briefkasten vorfinden, an das örtliche Steuerbüro (SUMA genannt) direkt gezahlt werden, oder Sie können einen Dauerauftrag bei der spanischen Bank einrichten (beste Lösung falls Sie nicht ununterbrochen in Spanien leben.
Sie werden, zum Zeitpunkt des Hauskaufs in Spanien, herausfinden, wieviel es für den Immobilienmakler oder dem Verkäufer, der mit dem Geschäft beauftragt ist, beträgt, wobei der Betrag jährlich ein wenig ansteigt.
Eines der benötigten Rechtspapiere, bei egal welchen Eigentumsverkauf in Spanien, wird auf Zahlungen der vergangenen jährlichen Vermögenssteuer überprüft, welches in dem Fall vom Verkäufer erstellt wird.
SPANISCHE JAHRESRATEN: Hausbesitzern in Spanien werden ebenso jährlich Raten verlangt, die auf die Strassenbeleuchtung, den Unterhalt an Einrichtungen und der Abfallbeseitigung verteilt wird. Der jährliche Betrag ist wieder vom Gebiet abhängig und wird an das örtliche Amt gezahlt.
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